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Laut Gesetz darf in geschlossenen öffentlichen Räumen nicht mehr geraucht werden; dazu zählen Pubs, Restaurants und Cafés, Flughäfen und die meisten öffentlichen Verkehrsmittel..

Unter das Rauchverbot fallen auch die öffentlich zugänglichen Räume von Hotels, Pensionen, Bed & Breakfasts, Rasthäuser & Hostels inklusive deren Bars, Aufenthaltsräumen, Restaurants und Empfangshallen. Einige Einrichtungen haben extra dafür vorgesehene Räume, in denen Rauchen erlaubt ist.

Weitere Informationen zum Rauchverbot