In Schottland können Sie fast überall heiraten. In einer Kirche oder dem Standesamt, in einem Schloss oder einem Landsitz, am Strand oder auf dem Gipfel eines Berges.
Wer kann in Schottland heiraten?
Zwei Personen, unabhängig von ihrem sonstigen Wohnsitz, dürfen unter folgenden Voraussetzungen in Schottland heiraten:
- Beide müssen am Tag der Hochzeit mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie sind nicht so nahe miteinander verwandt, dass dies ein Hindernisgrund für die Ehe wäre.
- Sie sind unverheiratet und leben auch nicht in einer zivilrechtlichen Partnerschaft (jeder, der bereits einmal verheiratet war oder in einer zivilrechtlichen Partnerschaft gelebt hat, muss die entsprechenden Dokumente als Beweis vorlegen, dass die vorherige Ehe oder zivilrechtliche Partnerschaft durch Tod, Scheidung, Annulierung oder Auflösung beendet wurde.)
- Sie verstehen den Sinn einer Eheschließung und sind mit der Eheschließung einverstanden.
- Die Ehe würde in jedem anderen Land, wo die Eheschließenden herstammen, als legal anerkannt werden.
Arten der Eheschließung
In Schottland können Sie wie folgt getraut werden – durch eine religiöse (kirchliche), eine standesamtliche oder durch eine humanistische Zeremonie:
- Eine religiöse (kirchliche) Hochzeit, die überall stattfinden kann, darf nur durch einen Pfarrer, Geistlichen, Pastor, Priester oder eine andere Person, die durch das Hochzeitsgesetz für Schottland von 1977 (Marriage (Scotland) Act 1977) dazu befugt ist, vorgenommen werden
- Eine standesamtliche oder zivilrechtliche Partnerschaft, die auf dem Standesamt oder an einem anderen dafür vorgesehenen Ort stattfinden kann, darf nur durch einen offiziellen Standesbeamten vorgenommen werden. Bei ihm erhalten Sie auch eine Liste der anderen Orte, an denen eine standesamtliche Trauung abgehalten werden kann (z.B. ein großes Hotel oder in einem Schloss).
- In Schottland besteht nun auch die Möglichkeit einer humanistischen Eheschließung. Diese können von einem Beauftragten der Humanistischen Gesellschaft durchgeführt werden und gelten - sofern die Befugnis des Oberen Standesbeamten vorliegt - als legale Eheschließung.
Weitere Informationen finden Sie unter Heiraten in Schottland (auf englisch).



