Rauchen Es ist verboten in inneren öffentlichen Plätzen zu rauchen, dazu zählen Kneipen, Restaurants und Cafés, Flughäfen und die öffentlichen Verkehrsmittel. Die rauchfreie Zone gilt ausweitend auch für die öffentlichen Räume in Hotels, Gästehäuser, Bed & Breakfast, Gasthäuser & Herbergen inklusive der Bar, Gaststube, Restaurants und Empfangshallen. Einige Betriebe haben zweckbestimmte Unterkünfte, wo das Rauchen in diesen Zimmern erlaubt ist.