Fliegenfischen heißt angeln auf Salmoniden, atlantischer Lachs, Braun- und Seeforelle Saibling und Regenbogenforelle. Äsche ist eigentlich ein Sportfisch, doch genau wie beim Süßwasserfisch und anderen ausgesetzten Arten gibt es für diesen Fische keine gesetzlich geregelte Schonzeit.
Die Angelsaison auf Braunforelle fängt jedes Jahr am 15. März an und hört am 6. Oktober auf. Einige Besitzer aber können diese rechtlich gesetzte Saison kürzen, um so gefährdeten Fischbestand zu schützen.
Lachs und Seeforelle wandern ins Meer und sind deshalb als Wanderfische bekannt. Anders als die nicht wandernden Frischwasserfische haben die Wanderfische ihre eigene Angelbestimmung. Sonntags darf nicht geangelt werden. Die gesetzlich festgelegte Saison für den Wanderfisch ist von Fluss zu Fluss verschieden und passt sich dem Run der Fische in das jeweilige Flusssystem an.
In Schottland darf ohne Erlaubnis nicht hinter der Hochwasserlinie des Meeres geangelt werden. Es ist gesetzlich nicht erlaubt hinter der Hochwasserlinie auf nicht wandernden Fisch ohne Erlaubnis zu angeln. Auch ist es verboten ohne Erlaubnis auf Wanderfisch zu Angeln. Man sollte sich deshalb einfach auf alle Fälle einen Angelschein besorgen bevor man zu angeln anfängt, dessen Bestimmung aufmerksam lesen, und sich daran halten.